Allgemeine Nutzungsbedingungen für unser Sonnenstudio.
Der Kunde erkennt mit Nutzung der Sonnenstudios die nachfolgenden Nutzungsbedingungen als verbindlich an:
Nutzung der Anlagen
1.1 Die Benutzung der Sonnenbänke ist ohne vorherige Reservierung jederzeit während der regulären Öffnungszeiten möglich. Reservierunge können ausschließlich nur online über das Reservierungssystem unserer Internetseite vorgenommen werden.
1.2 Der Besuch unserer Sonnenstudios geschieht auf eigene Gefahr. Bei bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie z.B. Hauterkrankungen, Augenerkrankungen, Allergien oder Pigmentstörungen sowie Herz- und Kreislaufbeschwerden ist vor dem ersten Sonnenbad ärztlicher Rat einzuholen. Die Augen sind während der Besonnungszeit geschlossen zu halten, zusätzlich ist das Tragen einer Schutzbrille von gesundheitlicher Notwendigkeit. Für gesundheitliche Beeinträchtigung, insbesondere Hautschädigungen, hervorgerufen durch unsachgemäße Nutzung der Sonnenbänke übernehmen wir keinerlei Haftung.
1.3 Jeder Kunde hat kostenlosen Anspruch auf Beratung unser UVSV zertifizierten Mitarbeiter mit individueller Hauttypenbestimmung, die Erstellung seines eigenen persönlichen Besonnungsplan und Informationen über Nutzen und mögliche Risiken der Besonnung.
1.4 Jeder Kunde ist für die Wahl der Bräunungsdauer und des Bräunungsgerätes selbst verantwortlich. Unser UVSV zertifiziertes Personal spricht für die Dauer der Besonnung und Gerätetyp lediglich Empfehlungen aus. Der Kunde hat den Anweisungen unseres weisungsbefugten Personal Folge zu leisten, insbesondere, wenn seine eigene gewählte Bräunungsdauer erheblich von unserer Empfehlung nach oben abweicht.
1.5 Make-up oder andere kosmetische Artikel, die nicht speziell für die Benutzung von Bräunungsanlagen vorgesehen oder geeignet sind, sind zu entfernen. Vor der Besonnung ist auch getragener Schmuck zu entfernen. Gleiches gilt für Produkte mit Lichtsschutzfaktor, da diese eine toxische Reaktion der Haut unter künstlichem UV-Licht bewirken können.
1.6 Jede unserer Sonnenbänke darf jeweils nur von einer Person benutzt werden. Es darf sich ausschließlich nur die sonnende Person in der Kabine befinden. Begleitpersonen sind nicht erlaubt.
2. Haftung
2.1. Wir haften nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir, wenn diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf Vorsatz unsererseits oder auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2.2. Im Weiteren ist jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für gesundheitliche Beeinträchtigungen – insbesondere Hautschädigungen – die durch unsachgemäße Nutzung unserer Besonnungsanlagen hervorgerufen werden, durch die Verwendung ungeeigneter Kosmetika oder Pflegemittel oder durch Nichtbeachtung der Vorgaben und Empfehlungen aus ärztlichen Untersuchungen oder gesundheitlichen Vorprüfungen.
2.3. Der Kunde haftet für alle Schäden, die an den zur Nutzung überlassenen Einrichtungen der Sonnenstudios entstehen, es sei denn, die Schädigung fällt in unseren Verantwortungsbereich.
2.4. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Verlust oder Beschädigung bei den von unseren Kunden und Besuchern in unsere Räumlichkeiten eingebrachten oder in diesen liegen gelassenen Garderobe, Gegenstände und Wertsachen.
3. Diebstahl und Sachbeschädigung
3.1 Diebstahl oder Sachbeschädigung wird von uns zur Anzeige gebracht.
4. Betriebsaufgabe / Schließung
1.1 Im Falle einer dauerhaften Schließung des Sonnenstudios sind wir dazu berechtigt, Kunden die im Besitz einer Wertguthabenkarte sind, an ein anderes Sonnenstudio zu verweisen, sofern die Entfernung zum nächstgelegenen Sonnenstudio nicht mehr als 5 km beträgt, damit diese ihr restliches Guthaben absonnen können. Abhängig hiervon ist, ob sich ein nahegelegenes Sonnenstudio zu dieser Kooperation bereit erklärt. Sofern eine Kooperation in Frage kommt, wird den Kunden bei Schließung mitgeteilt, wo sie weiterhin ihr Wertguthaben absonnen können. Dem kooperierenden Sonnenstudio wird eine Aufstellung aller Kartenguthaben mit Vor- und Zuname ausgehändigt.
2.2 Sollte sich kein kooperiendes Sonnenstudio bei einer Schließung innerhalb dem unter 1.1 genannten Radius finden lassen, so sind wir zur Auszahung des restlichen Wertguthabens verpflichtet. Dies erfolgt auf schriftlichen Antrag des Kunden über unsere Internetseite. Auszahlungen von Wertguthaben können aus steuerrelevanter Sicht ausschließlich nur per Banküberweisung an den Kunden angewiesen werden.